Für LKW Fahrer gilt der Stichtag 10.09.2009 im Gewerblichenverkehr, wer bis dahin die Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, oder gleichwertige Klassen besitzt und vor dem 10.09.2009 erteilt worden ist, genießt Besitzstand und muss nur die Schlüsselzahl 95 im Führerschein haben.
Wie bekomme ich die Schlüsselzahl 95 im Führerschein ?
Durch die Teilnahme der Weiterbildung gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer 4 BKrFQG von
35 Stunden.
Bis zum 10.09.2014 muss der Fahrer die Schlüsselzahl 95 im Führerschein haben sonst droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000,00 € .
Die Schlüsselzahl 95 wird von der zuständigen Behörde von Fahrerlaubnissen eingetragen, wenn der Fahrer durch Bescheinigung nachweist, dass er die erforderlichen 35 Stunden absolviert hat.